Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10/01/2009)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die Vorschriften der § 631 ff. BGB, insbesondere der § 651a -k ff. BGB (Reise-Vertragsgesetz), nach denen sich die Rechtsbeziehung zwischen
Ihnen - dem Reisenden - und AmazonTommyTours-Brasil - dem Reiseveranstalter und/oder AmazonTommyTours-Deutschland - dem Vermittler bestimmen.

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann per email, schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns verbindlich zustande. Sie erhalten von uns eine Bestätigung per Email oder Fax. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären, andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
Unsere Angebote verstehen sich vorbehaltlich Verfügbarkeit.

2. Fremdleistungen
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt (z.B. bei Flugleistungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremd-Leistungen gekennzeichnet werden. Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um reine Informationen vorbehaltlich Änderungen.

3. Leistungen, Reisepreise
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt, davonin Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindesten gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

4. Reisepreisabsicherung
Sollte Ihr Reisepreis gemäß § 651 k (1) – (3) BGB gegen Konkursausfall oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters abgesichert werden müssen. Erhalten Sie bei Anzahlung den erforderlichen Sicherungsschein, ausgefertigt von der R+V Versicherung, dem Finanzverbund der Volksbanken und Raiffeisenbanken.

5. Zahlung
Mit Vertragsabschluss leisten Sie eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises (mindestens 25 €, maximal 250 €). Die Restzahlung wird bis 30 Tage vor Abreise oder bei Aushändigung Ihrer Reiseunterlagen fällig.
Bei Spezialreisen (z.B. Karneval, Festival und Bootstouren) und den meisten Flugbuchungen kann es notwendig sein, den gesamten Reisepreis früher zu zahlen. Hierzu werden Sie im jeweiligen Angebot hingewiesen.

6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
6.1 Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitigeVerwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
Rücktritt bis zum 43. Tag vor Reiseantritt = 10 % des Reisepreises
Rücktritt ab 42. Tag bis 31. Tag vor Reiseantritt = 30 % des Reisepreises
Rücktritt ab 30. Tag bis 21. Tag vor Reiseantritt = 40 % des Reisepreises
Rücktritt ab 20. Tag bis 16. Tag vor Reiseantritt = 60 % des Reisepreises
Rücktritt ab 15. Tag vor Reiseantritt = 80 % des Reisepreises
Nichtantritt der Reise ohne Rücktritt = 100 % des Reisepreises
pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch EUR 25,-

Ausgenommen hiervon sind die Karnevalspakete, Festivalpaketesowie mehrtägige Bootstouren. Diese sind bei Reservierung voll zu zahlen und haben 100% Stornogebühren.
Unbenommen bleibt das Recht des Kunden, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen hier dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6.2 Umbuchungen
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktrittergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.

6.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieserzusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

6.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

7. Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8. Flugzeiten
Soweit der Veranstalter vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, verstehen sich diese vorbehaltlich Änderungen seitens der Fluggesellschaft. Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde frühestens 3 Tage vor dem jeweiligen Flugtermin von der Reiseleitung/Agentur rückbestätigen zu lassen; genaue Adressen und Telefonnummern erhalten Sie zusammen mit dem Flugticket. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet AmazonTommyTours nicht, soweit diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

9. Paß -, Visa -, Gesundheits- und sonstige Vorschriften
Jeder Teilnehmer / Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in - und ausländischen Ein - und Ausreisebestimmungen, Gesundheits-vorschriften, Pass -, und Visabestimmungen - beachtet werden.
Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, können dafür jedoch keine Haftung übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.
Hinweis: Gesundheit auf Reisen
Wir empfehlen, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren; ggf. auch ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einzuholen. Allgemeine Informationen erhalten Sie bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

10. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie Gepäck-, Kranken- und Unfallversicherung!

11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben oder wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, uns zu melden! Tel.- und Faxkosten werden erstattet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auch in Ihrem eigenen Interesse sind Sie verpflichtet evtl. entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten!

12. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

13. Saisonübergang
Wenn Sie Ihre Reise an den letzten ausgeschriebenen Daten der Saisonzeiten antreten, kann es zu Programmverschiebungen, Hotel-, und Flugplan-Änderungen kommen. Informationen gehen Ihnen kurzfristig zu.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Abschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat derReisenden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden nach den §§651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

Reiseveranstalter
AmazonTommyTours-Brasil
Tommy Adolpho
CX. Postal No. 3542
69049-070 Manaus / Amazonas.
Brasil
Tel.: 0055 / +92 / 3642 -7007
Fax: 0055 / +92 / 3642 -7060
E-Mail: tommy@amazontommytours.de

Reisevermittler
AmazonTommyTours-Deutschland
Stefan Walter
Brennerweg1
69124 Heidelberg
Germany
Tel.: 0 62 21 / 7 26 83 27
Fax: 0 62 21 / 7 26 83 28
E-Mail: stefan@amazontommytours.de