1.
Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann per email, schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden.
Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung
Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt
mit der Annahme durch uns verbindlich zustande. Sie erhalten von uns
eine Bestätigung per Email oder Fax. Weicht der Inhalt unserer
Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot
vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns
innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären, andernfalls liegt
kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
Unsere Angebote verstehen sich vorbehaltlich Verfügbarkeit.
2.
Fremdleistungen
Der Reiseveranstalter haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt (z.B. bei Flugleistungen) und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremd-Leistungen gekennzeichnet werden. Bei sämtlichen
Angaben handelt es sich um reine Informationen vorbehaltlich Änderungen.
3. Leistungen, Reisepreise
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und
mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang
zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz
auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder
einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter
den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage vor
Reiseantritt, davonin Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach
diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindesten gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten.
4. Reisepreisabsicherung
Sollte Ihr Reisepreis gemäß § 651 k (1) – (3) BGB
gegen Konkursausfall oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters
abgesichert werden müssen. Erhalten Sie bei Anzahlung den erforderlichen Sicherungsschein,
ausgefertigt von der R+V Versicherung, dem Finanzverbund der Volksbanken
und Raiffeisenbanken.
5. Zahlung
Mit Vertragsabschluss leisten Sie eine Anzahlung in Höhe von 10%
des Reisepreises (mindestens 25 €, maximal 250 €). Die Restzahlung
wird bis 30 Tage vor Abreise oder bei Aushändigung Ihrer Reiseunterlagen
fällig.
Bei Spezialreisen (z.B. Karneval, Festival und Bootstouren) und den
meisten Flugbuchungen kann es notwendig sein, den gesamten Reisepreis
früher zu zahlen. Hierzu werden Sie im jeweiligen Angebot hingewiesen.
6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
6.1 Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Reiseveranstalter
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitigeVerwendungen
der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann
diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
Rücktritt bis zum 43. Tag vor Reiseantritt = 10 % des Reisepreises
Rücktritt ab 42. Tag bis 31. Tag vor Reiseantritt = 30 % des Reisepreises
Rücktritt ab 30. Tag bis 21. Tag vor Reiseantritt = 40 % des Reisepreises
Rücktritt ab 20. Tag bis 16. Tag vor Reiseantritt = 60 % des Reisepreises
Rücktritt ab 15. Tag vor Reiseantritt = 80 % des Reisepreises
Nichtantritt der Reise ohne Rücktritt = 100 % des Reisepreises
pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch EUR 25,-
Ausgenommen hiervon sind die Karnevalspakete, Festivalpaketesowie
mehrtägige Bootstouren. Diese sind bei Reservierung voll zu zahlen
und haben 100% Stornogebühren.
Unbenommen bleibt das Recht des Kunden, dem Reiseveranstalter nachzuweisen,
dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen hier dringend
den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6.2 Umbuchungen
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in
der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits.
Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen,
wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktrittergeben
hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen
wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.
6.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch
einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können
jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieserzusammen
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind
grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse
aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
7. Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter
für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8. Flugzeiten
Soweit der Veranstalter vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten
bekannt gibt, verstehen sich diese vorbehaltlich Änderungen seitens
der Fluggesellschaft. Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der
Kunde frühestens 3 Tage vor dem jeweiligen Flugtermin von der Reiseleitung/Agentur
rückbestätigen zu lassen; genaue Adressen und Telefonnummern
erhalten Sie zusammen mit dem Flugticket. Für Flugverspätungen
und Verzögerungen haftet AmazonTommyTours nicht, soweit diese nicht
auf unser Verschulden zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft
ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
9. Paß -, Visa -, Gesundheits- und sonstige
Vorschriften
Jeder Teilnehmer / Reisende ist grundsätzlich selbst dafür
verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung
der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche
gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in - und ausländischen
Ein - und Ausreisebestimmungen, Gesundheits-vorschriften, Pass -, und
Visabestimmungen - beachtet werden.
Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.
Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen
zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, können dafür
jedoch keine Haftung übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf
hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert
werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahe gelegt, selbst bei
den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.
Hinweis: Gesundheit auf Reisen
Wir empfehlen, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz
sowie andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren; ggf. auch ärztlichen
Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einzuholen. Allgemeine
Informationen erhalten Sie bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung.
10. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-
sowie Gepäck-, Kranken- und Unfallversicherung!
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben oder wenn dies
aus technischen Gründen nicht möglich ist, uns zu melden!
Tel.- und Faxkosten werden erstattet. Die Reiseleitung ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auch in Ihrem
eigenen Interesse sind Sie verpflichtet evtl. entstehende Schäden
so gering wie möglich zu halten!
12. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz
des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
des Reiseveranstalters maßgebend.
13. Saisonübergang
Wenn Sie Ihre Reise an den letzten ausgeschriebenen Daten der Saisonzeiten
antreten, kann es zu Programmverschiebungen, Hotel-, und Flugplan-Änderungen
kommen. Informationen gehen Ihnen kurzfristig zu.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Abschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise hat derReisenden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu
machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert
worden ist.
Ansprüche des Reisenden nach den §§651c bis 651f BGB
verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Die Verjährung
ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende
oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist.
Reiseveranstalter
AmazonTommyTours-Brasil
Tommy Adolpho
CX. Postal No. 3542
69049-070 Manaus / Amazonas.
Brasil
Tel.: 0055 / +92 / 3642 -7007
Fax: 0055 / +92 / 3642 -7060
E-Mail: tommy@amazontommytours.de
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Reisevermittler
AmazonTommyTours-Deutschland
Stefan Walter
Brennerweg1
69124 Heidelberg
Germany
Tel.: 0 62 21 / 7 26 83 27
Fax: 0 62 21 / 7 26 83 28
E-Mail: stefan@amazontommytours.de
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